Ausgangslage Eine Rasenfläche entlang der N6 muss einmal im Jahr gereinigt, zweimal im Jahr gemäht und zweimal im Jahr auf Neophyten geprüft werden. Hierfür sollen Aufträge erstellt und mit Ausführungen für die genannten Tätigkeiten versehen werden. Die Aufträge sollen an einem bestimmten Datum von einer externen Firma ausgeführt werden. Während oder nach der Durchführung der Unterhaltsarbeiten sollen die Ausführungen der einzelnen Rasenflächen quittiert rapportiert und - falls notwendig - kommentiert werden.
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